Bei den folgenden Erkrankungen des Herzens und des Kreislaufs ist eine kardiologische Rehabilitation nach medizinischen Gesichtspunkten sinnvoll und wird von den Krankenversicherungen oder von der Rentenversicherung vergütet:
Anschlussrehabilitation (AR) bzw. Anschlussheilbehandlung (AHB)
- Nach akutem Herzinfarkt (akutes Koronarsyndrom)
- Nach koronarer Bypass-Operation
- Nach Gefäßerweiterung mit Ballon/Stent (PCI), sofern ein besonderes Herz-Kreislaufrisiko besteht (z.B. Diabetes, andere Risikofaktoren) und/oder die Leistungsfähigkeit weiter eingeschränkt ist
- Nach Herzklappenoperation
- Nach Operation an den Gefäßen von Armen oder Beinen
- Nach Gefäßerweiterung mit Ballon/Stent der Arterien von Armen oder Beinen (PTA)
- Nach akuter Herzschwäche (dekompensierte Herzinsuffizienz)
- Nach akuten entzündlichen Herzerkrankungen (Myokarditis, Endokarditis)
- Nach schwerer Lungenembolie
Weiterhin kann bei folgenden Erkrankungen über den Hausarzt eine medizinische Rehabilitation beantragt werden
- Patienten mit besonders hohem Herz-Kreislaufrisiko (Diabetes, hohes Cholesterin, Bluthochdruck, Übergewicht, Metabolisches Syndrom)
- Schwer einstellbarer Bluthochdruck


